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UNFALLVERSICHERUNGAngebote wie diese lassen sich an den Fingern abzählenEine marktübliche Unfallversicherung kennt keinen Unterschied zwischen einem Musiker und beispielsweise einem Kaufmann Wir machen den Unterschied ! - Unsere SINFONIMA® - Spezial-Unfallversicherung enthält eine besondere - erhöhte - Gliedertaxe, speziell für Berufsmusiker und Musiklehrer. - Die Vorteile, beispielsweise für einen Pianisten, liegen auf der Hand: Der Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit eines kleinen Fingers durch einen Unfall werden mit einem festen Invaliditätsgrad von 100 Prozent bewertet; anstatt sonst nur mit 5 Prozent. - Auch für Flötisten, Holz- oder Blechbläser bieten wir Besonderes: Für sie gilt bei einer unfallbedingten Funktionsunfähigkeit des Mundes ebenfalls ein fester Invaliditätsgrad von 100 Prozent. Selbst für Sänger gilt: bei Verlust der Stimme durch Unfall : 100 Prozent Invaliditätsgrad ! Unsere SINFONIMA® - Spezial-Unfallversicherung für Berufsmusiker schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalles, und dies weltweit und rund um die Uhr. MEHR INFORMATIONEN ZU ![]() Sie sind hier->VKRS/MUSIK/UNFALLVERSICHERUNG/SINFONIMA®
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