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Häufige FragenWas hat sich durch die Gesundheitsreform 2004 für mich als Versicherungsnehmer geändert?Neue Zuzahlungsregelungen - Arztbesuche: Praxisgebühr von 10 € pro Quartal beim Arzt oder Zahnarzt - Arznei: und Verbandmittel: Zuzahlung von 10% des Preises, mind. 5 € und max. 10 € pro Arzneimittel. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels. - Heilmittel wie z.B. Massagen: Zuzahlung von 10% der Kosten zuzüglich 10 € je Verordnung. Beispiel: Für sechs verordnete Massagen beträgt die Zuzahlung 10 € für die Verordnung und zusätzlich 10% der Kosten für die Massage. - Krankenhaus: Zuzahlung von 10 € pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr Die Summe aller Zuzahlungen ist auf 2% des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt - bei chronisch Kranken auf 1%. Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenkassen - Sterbe- und Entbindungsgeld: Zukünftig keine Leistungen mehr - Sehhilfen/Brillen: Grundsätzlich keine Leistungen mehr. Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und schwer sehbeeinträchtigte Menschen - Fahrtkosten: Grundsätzlich keine Leistungen mehr für Fahrten zur ambulanten Behandlung - Arzneimittel: Rezeptfreie Arzneimittel werden grundsätzlich nicht mehr erstattet - Zahnersatz: Der Zahnersatz wird ab 2005 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgegliedert, bleibt aber eine Pflichtversicherung, die man wahlweise bei einer privaten oder einer gesetzlichen Kranken- versicherung abschließen kann - Krankengeld: Für diese Leistung müssen gesetzlich Versicherte von 2006 an einen Sonderbeitrag von 0,5 Prozent der beitragspflichtigen Einkünfte leisten Ob die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen durch die neuen gravierenden Regelungen tatsächlich sinken werden, bleibt abzuwarten. Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung Die erneute Reform macht deutlich: Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV) sind nicht garantiert. In der Vergangenheit wurden die Leistungen wiederholt gekürzt und die schrittweise Erhöhung der Zuzahlungen ist mittlerweile zur Regel geworden. Die Möglichkeit, den Leistungsumfang auf die eigenen persönlichen Bedürfnisse abzustimmen, besteht nicht. Leistungsgarantie in der privaten Krankenversicherung Den Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung bestimmen Sie selbst. Und die Leistungen und können nicht willkürlich gekürzt oder gestrichen werden. Entscheiden Sie sich für Komfort und Sicherheit bei der medizinischen Versorgung und planen Sie mit uns Ihre private Gesundheitsreform. Selbständige oder Arbeitnehmer mit einem Jahres-Bruttoeinkommen über 46.350 EURO können in die leistungsstarkte private Krankenvollversicherung wechseln. Informieren Sie sich hier! Auch als gesetzlich Krankenversicherter müssen Sie nicht auf erstklassige Leistungen verzichten. Wir empfehlen eine private Krankenzusatzversicherung. Sie sind hier->VKRS/KONTORVKRS/MELDUNGEN/Häufige Fragen
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